Ich betreibe eine kleine Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid.
Gerne fertigt meine Sekretärin mit meiner Unterstützung Ihren Lohnsteuerjahresausgleich.
Gerne unterstützen wir auch kleine Gewerbetreibende und Selbstständige in steuerrechtlichen sowie in sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
Die Vergütung hinsichtlich der Einkommensteuer richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einnahmen im Besteuerungsjahr. Die Vergütung beträgt bei einfachen Angelegenheiten (vgl. § 35 RVG – Hilfeleistung in Steuersachen – in Verbindung mit § 24 StBGebV und der Anlage A – Steuererklärungen, 1/10-Gebühr):
Gesamteinnahmen | Vergütung |
---|---|
bis 8.000 € | 43,30 € |
bis 16.000 € | 59,40 € |
bis 25.000 € | 72,00 € |
bis 37.000 € | 94,70 € |
bis 50.000 | 109,80 € |
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Arbeits-, Miet-, Sozial- und Verwaltungsrechts.